Der Große Rat


Die Ratsherren bilden den „Großen Rat“ und sind damit das besondere Organ der Gesellschaft. Durch ihren Mitgliedsbeitrag fördern sie die GA im besonderen Maße.


Ratsherren sind zugleich auch Senatoren der Gesellschaft und werden vom Ratsherrensprecher geführt.


Die besondere Aufgabe des „Großen Rats“ besteht darin, den Vorstand bei wichtigen Entscheidungen zu beraten. Die Erfahrungen der Ratsherren und deren Verbindungen sollen Entscheidungshilfen für den Vorstand sein und gleichzeitig die Möglichkeiten der GA erweitern.


Darüber hinaus lädt der Ratsherrensprecher zwei Mal im Jahr den „Großen Rat“ mit Damen zu Veranstaltungen ein. Außergewöhnliche, kulturelle und kulinarische Erlebnisse stehen dann auf dem Programm.